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So erhalten Sie Fördergelder für Sprechanlagen

Von: - Planungswelten,

In Zeiten steigender Einbruchsraten wird die Sicherheit des eigenen Hauses immer mehr zum Thema. Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Aspekten des Einbruchsschutzes ist sowohl für Hauseigentümer als auch für Mieter unumgänglich geworden und wird öffentlich immer wieder diskutiert. Auch das Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW) ist sich dessen bewusst und unterstützt deshalb Privatpersonen mit Fördergeldern für Sprechanlagen.

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Mit einer modernen Sprechanlage fängt der Schutz vor Einbrüchen schon an der Haustür an. Denn nicht jeden, der an unserer Tür klingelt, möchten wir auch hereinlassen. Besonders die Fälle, in denen Einbrecher an einer Tür klingeln und sich nach dem Öffnen gewaltsamen Zutritt zum Haus verschaffen, häufen sich. Moderne Sprechanlagen sind zumeist mit einer Kamera ausgestattet, durch die der Hausbesitzer sehen kann, wer an seiner Tür klingelt. Außerdem bieten die Sprechanlagen durch eine elektronische Zutrittskontrolle – wie berührungslose Türöffner – zusätzlichen Schutz und Komfort.

Die KfW unterstützt private Baumaßnahmen durch Fördergelder für Sprechanlagen mit bis zu 6.250 Euro und hat ihr Förderbudget in diesem Jahr auf 55 Millionen Euro ausgeweitet.

Wer ist förderberechtigt?

  • Private Hausbesitzer
  • Private Wohnungsbesitzer
  • Käufer sanierter Wohnobjekte
  • Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen
  • Mieter mit der Zustimmung ihres Vermieters

Sie sollten schnell sein, denn die Fördergelder werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau in der Reihenfolge der Anträge bewilligt.

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