Ganz gleich, ob es ums Heizen, Kühlen, Lüften, Beleuchten oder die Wassererwärmung geht; auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudestand soll in Deutschland zukünftig noch mehr Energie eingespart werden. Die seit Mai in Kraft befindliche neue Verordnung gilt nach wie vor für alle beheizten und gekühlten Gebäude beziehungsweise Gebäudeteile.
Sonderregelungen gibt es hier unter anderem für Ferienhäuser, weil diese nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden. Aber auch Ställe und Gewächshäuser unterliegen aufgrund ihrer besonderen Nutzung einer speziellen Betrachtung. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass ab dem 1. Mai 2014 die Regeln für Neubauten mit dem Baujahr 2016 nochmal verschärft wurden. Um Strafen zu vermeiden, müssen sich alle Bauherren und Handwerksbetriebe auf die neue Verordnung einstellen.