AGB

1. Geltung der Vertragsbedingungen

(1) Vertragsparteien im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) sind die TrendView GmbH, Ferdinand-Nebel-Straße 7, 56070 Koblenz (nachfolgend: „TrendView“) sowie der Nutzer einer Testphase bzw. Auftraggeber (nachfolgend: „Kunde“).

(2) Von diesen AGB abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen werden nur dann zum Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung, wenn TrendView dies in Textform (i.S.d. § 126b BGB) vorab bestätigt. Dies gilt auch, wenn TrendView abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht, selbst wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen bzw. Erklärungen des Kunden beigefügt sind.

2. Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand

(1) Soweit die Parteien nichts anderes in Textform vereinbaren, kommt der Vertrag zustande

(a) mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden oder

(b)  mit der Annahme des als solchen bezeichneten „Angebots“ von TrendView durch den Kunden in Textform, spätestens jedoch,

(c) mit Bereitstellung und/oder Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch TrendView, etwa der Übersendung der Log-In Daten, auch für die Testphase des Sellanizer®.

(2) Inhalt, Umfang und Grenzen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus dem Auftrag, ggf. dessen Anlagen sowie den Leistungsbeschreibungen. Zur Klarstellung: TrendView erbringt keine Hosting-Dienstleistungen. Sofern der Kunde für die Durchführung des Vertrags mit TrendView Hosting-Dienstleistungen in Anspruch nimmt, wie etwa zum Web-Space-Hosting, handelt es sich um Leistungen von Drittanbietern, für welche deren Konditionen gelten.

(3) Die in diesen AGB, dem Auftrag oder den Leistungsbeschreibungen von TrendView enthaltenen technischen Daten, Spezifikationen oder Leistungsparameter verstehen sich ausschließlich als Beschaffenheitsangaben im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB und stellen keine (selbstständige) Beschaffenheitsgarantie dar.

(4) Der Kunde hat mangels einer anderslautenden Vereinbarung vor Annahme eines Angebots oder der Erteilung eines Auftrages an TrendView stets eigenverantwortlich zu prüfen, ob die jeweiligen Leistungsbilder und anderen vertragsgegenständlichen Leistungen seinen individuellen, technischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Bedürfnissen und Anforderungen entsprechen.

(5) Die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen bedarf der engen Kooperation zwischen dem Kunden und TrendView. Die Parteien werden sich daher über alle technischen Umstände aus ihrer Sphäre informieren, die Auswirkung auf die vertragsgegenständlichen Leistungen oder den ordnungsgemäßen Betrieb der Vertragsparteien haben können.

3. Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des jeweiligen Vertragsverhältnisses wird im Auftrag geregelt. Mangels anderweitiger Vereinbarung in Textform zwischen den Parteien gilt für alle Verträge und Leistungsbilder eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten.  Vertragsbeginn ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, es sei denn, in dem Vertrag („Auftragsbestätigung“) wird ein anderer Vertragsbeginn genannt.

(2) Soweit zwischen den Parteien nicht anderweitig vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist für das Vertragsverhältnis oder das jeweilige Leistungsbild drei (3) Monate zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Jede Kündigung entfaltet im Zweifel nur Wirksamkeit hinsichtlich des jeweils benannten Vertragsverhältnisses, bzw. Leistungsbildes.

(3) Wird das Vertragsverhältnis nicht fristgerecht gekündigt, verlängert es sich mangels einer anderslautenden Vereinbarung um weitere zwölf (12) Monate.

(4) Das Recht der Parteien, den Vertrag wegen eines wichtigen Grundes außerordentlich, ohne Einhaltung einer Frist, zu kündigen, bleibt unberührt.

(a) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

 der Kunde ist mit fälligen Zahlungen mit mehr als zwei (2) Monaten im Verzug;
 eine der Vertragsparteien verstößt nach vorheriger Abmahnung (zwingend in Textform) und angemessener Frist zur Einstellung des abgemahnten Verhaltens oder Zustands erneut gegen elementare Pflichten des Vertrages;

ein Verstoß des Kunden gegen Ziff. 4 Abs. (4) dieser AGB.

(b) Kein wichtiger Grund ist anzunehmen, wenn

der Kunde ein oder mehrere Add-Ons für eine Plattform wie den „eBay Kleinanzeigen-Manager“, Facebook-, WhatsApp-, Paypal- oder die CSV/JSON-Schnittstelle (nachfolgend: „Add-On“) nicht mehr nutzen möchte oder kann;

TrendView ein oder mehrere Add-Ons während der Vertragslaufzeit nicht mehr anbieten kann und hierfür die Zahlungsverpflichtung des Kunden um die im Auftrag ausgewiesenen Kosten der deaktivierten Add-On Leistung ab der Deaktivierung durch TrendView entfällt.

(5) Alle Kündigungen bedürfen stets der Schriftform und der Unterzeichner der Erklärung muss identifizierbar sein.

(6) In jedem Fall der Kündigung sind die von TrendView bereitgestellten, bzw. überlassenen Gegenstände zur Vertragsdurchführung vom Kunden zurückzugeben und die Code-Bestandteile von der jeweiligen Seite zu löschen.

4. Rechte und Pflichten des Kunden, Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TrendView einen Vorschuss bis zu einer Höhe der vollständigen Vergütung der vereinbarten Leistung zu leisten. TrendView ist bei Vorschussrechnungen erst verpflichtet, mit der vereinbarten Leistung zu beginnen, wenn der Rechnungsbetrag vollständig unwiderruflich auf dem angegebenen TrendView Konto eingegangen ist, sodass der Zeitpunkt des Beginns der TrendView-Leistungserbringung von der Zahlung des Kunden abhängig sein kann.

(2) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, wie Fotos, (animierte) Graphiken, Audio-, Video- oder Textinhalte (nachfolgend: „Content“) sowie eventuell verlinkte Zielseiten weder gegen geltendes Recht verstoßen, noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzen. TrendView behält sich das Recht vor, die Nutzung des Contents im Falle eines möglichen Verstoßes für Leistungen von TrendView vorübergehend zurückzustellen oder einzustellen. Eine Partei hat unverzüglich die andere Partei zu informieren, falls sie Kenntnis von einem möglichen Rechtsverstoß erhält. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung einer vereinbarten Vergütung bleibt von der Vornahme der vorgenannten Maßnahmen unberührt.

(3) Der Kunde stellt TrendView von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen durch den oder veranlasst vom Kunden frei und verpflichtet sich, TrendView alle in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden zu ersetzen. Hiervon umfasst sind auch die Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung von TrendView gegen die behauptete Rechtsverletzung.

(4) Der Kunde wird die von TrendView erstellten Inhalte (z.B. Leistungsbild) nach seinem ersten öffentlichen Zugänglichmachen („Upload“ auf die jeweilige Plattform) unverzüglich auf die Richtigkeit der Platzierung untersuchen, und eventuelle Fehler TrendView unverzüglich, spätestens innerhalb von drei (3) Werktagen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werbemittel als vom Kunden akzeptiert.

(5) Beauftragt der Kunde TrendView mit der Bereitstellung des Sellanizer® oder ein Add-On, gilt – auch für die Testphase – ergänzend folgendes:

(a) Der Kunde ist für die Nutzung des Sellanizer® und/oder Add-On und alle der von ihm unter der Nutzung erstellten Inhalte, gleich ob auf den eigenen Internetseiten, Seiten von TrendView oder Seiten Dritter, allein verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, zu prüfen und sicherzustellen, dass die von ihm dargestellten Inhalte, angebotenen Leistungen und Angebote weder gesetzliche Verbote, noch die guten Sitten, noch Rechte Dritter verletzen, insbesondere, aber nicht ausschließlich Namens-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Urheber-, und eingetragene Schutzrechte (z.B. Patent, Gebrauchsmuster, Design, Kennzeichen, wie Marke, Unternehmensbezeichnung, geografische Herkunftsangabe, Werktitel).

(b) TrendView trifft keine vertragliche Pflicht zur Überprüfung der vom Kunden über Sellanizer® oder ein Add-On implementierten Inhalte. Soweit derartige Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Nutzungsbedingungen oder die des jeweiligen Plattformbetreibers, wie z.B. eBay Kleinanzeigen oder markt.de verstoßen, behält sich TrendView jedoch vor, den Sellanizer® und/oder Add-On zu deaktivieren und/oder das jeweilige Profil des Kunden zu sperren und/oder zu löschen. Im Falle eines solchen durch den Kunden zu vertretenden Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen behält sich TrendView darüber hinaus das Recht vor, den hierzu geschlossenen Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(c) Sonstiger vertraglicher Inhalt und technischer Umfang des Sellanizer® oder Add-On, sind dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

5. Nutzungsrechte

(1) Jede Vertragspartei bleibt Inhaber der Schutzrechte und Eigentümer der Materialien, die sie in das Vertragsverhältnis eingebracht hat oder im Zusammenhang mit der Erstellung der vertraglich geschuldeten Leistungen dem Vertragspartner bereitstellt.

(2) An allen von TrendView im Rahmen der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Websites, Softwarekonfigurationen, Handbücher, Konzepte, Dokumentationen und Berichte) bleibt mangels einer anderslautenden Vereinbarung TrendView Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte und Eigentümer der Arbeitsergebnisse.

(3) Der Source-Code ist mangels einer anderslautenden Vereinbarung nicht geschuldet.

(4) Soweit die vertragsgegenständliche Leistung die Überlassung oder Bereitstellung von Software, einschließlich der erstellten Arbeitsergebnisse (Softwarekonfigurationen, Handbücher, Konzepte, Dokumentationen und Berichte) das Hosting oder die Inanspruchnahme von cloudbasierten Diensten betrifft, räumt TrendView mangels einer anderslautenden Vereinbarung dem Kunden vorbehaltlich der Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung, jeweils ein einfaches, zeitlich auf die jeweils vertraglich vereinbarte Dauer beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm übergebene und/oder bereitgestellte Software, Hosting-Umgebung oder IT-Infrastruktur ohne vorherige Zustimmung in Textform von TrendView, Dritten zu überlassen.

(5) Soweit Vertragsgegenstand die zeitlich unbeschränkte Überlassung der vertragsgegenständlichen Leistungen ist, räumt TrendView mangels einer anderslautenden Vereinbarung dem Kunden vorbehaltlich der Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung ein einfaches (nicht ausschließliches) und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.

(6) Die Anzahl der erlaubten Nutzer, bzw. die Art und der Umfang der jeweiligen eingeräumten Nutzungsrechte (Lizenzen) für überlassene oder bereitgestellte Software sowie die Rechte an Open-Source-Komponenten und Lizenzbedingungen der Softwarehersteller, sind in den Aufträgen und ggf. deren Anlagen geregelt.

(7) Soweit im Rahmen von individuellen Anpassungen für den Kunden ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt / übertragen werden sollen, werden die Parteien dies im Rahmen eines gesonderten Einzelauftrages zuvor vereinbaren.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise und die Höhe der Vergütungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen sind im jeweiligen Auftrag und dessen Anlagen geregelt. Die Vergütung für die SEA/Performance-Marketing-Leistung von TrendView besteht aus zwei Beträgen, nämlich dem vereinbarten Managementbetrag und dem Ad-Budget sowie dem ab dem Zeitpunkt der Zielerreichung oder Kampagnenbeendigung etwaigen verbleibenden Restbetrag aus dem Performance Ad-Budget. Das Performance Ad-Budget ist der vom Kunden für die anvisierte Zielvorgabe investierte Betrag, den TrendView für die Leistungen Dritter höchstens einsetzen darf. Ein Anspruch auf Erfüllung der lediglich von den Parteien anvisierten Zielvorgaben mit dem vom Kunden eingesetzten Performance Ad-Budget entsteht dabei nicht. Alle Preise und Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, in der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen Höhe.

(2) Zahlungsforderungen von TrendView sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig und innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, es sei denn, TrendView weist auf der Rechnung eine andere Zahlungsfrist aus. Dies betrifft auch Vorschussrechnungen (vgl. 4. 1), wobei gilt, dass TrendView erst mit dem Beginn der vereinbarten Leistung verpflichtet sein kann, wenn der Rechnungsbetrag vollständig unwiderruflich auf dem angegebenen TrendView Konto eingegangen ist.

(3) TrendView ist berechtigt, die Preise und Vergütungen für die Leistungsbilder zu erhöhen, frühestens jedoch zwölf (12) Monate nach Vertragsschluss. Weitere Erhöhungen können frühestens nach Ablauf von jeweils weiteren zwölf (12) Monaten geltend gemacht werden. Jede Erhöhung ist dem Kunden mit einer Frist von drei (3) Monaten in Textform anzukündigen und wird frühestens nach Ablauf dieser Frist wirksam. Die Erhöhung hat angemessen und marktüblich zu sein und darf maximal fünf (5) % der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung geltenden Preise und der Vergütung für das jeweilige Leistungsbild betragen. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb der Drei-Monats-Frist (Satz 3) das jeweilige Leistungsbild zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen.

(4) Sofern der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung unbegründet

(a) mehr als einen (1) Monat seit der Rechnungsfälligkeit in Rückstand gerät und
(b) auch nach einer erfolglosen Androhung mit einer Nachfristsetzung von mindestens weiteren vierzehn (14) Tagen,

keine Zahlung leistet, ist TrendView unter Hinweis auf diese Rechtsfolgen berechtigt, bis zum vollständigen Ausgleich der Forderungen die Erbringung der geschuldeten vertragsgegenständlichen Leistungen zurückzuhalten, bzw. ganz oder teilweise einzustellen oder den Zugang zu sperren.

7. Mängelrechte

(1) Ist die vertraglich geschuldete Leistung mangelhaft, gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen sowie unter Berücksichtigung von etwaigen Vereinbarungen über Performance, Stabilität und Verfügbarkeiten (nachfolgend: „Service Level Agreement“ oder „SLA“).

(2) Für den Fall, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nachkommt, wird TrendView von der Pflicht zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen sowie der Einhaltung der jeweiligen Service Level, Termine und Meilensteine für die Dauer der eingeschränkten oder unterlassenen Mitwirkung befreit. Mehraufwand, der aufgrund der nicht ordnungsgemäß oder verzögerten Mitwirkungsleistung des Kunden entsteht, kann von TrendView im Rahmen einer angemessenen Vergütung oder nach vereinbarten Stundensätzen geltend gemacht werden.

(3) Ein Mangel oder eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder aus Nichtbefolgung von Bedienungshinweisen oder technischen, bzw. organisatorischen Vorgaben durch den Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen resultieren, ist kein von TrendView zu vertretender Mangel. TrendView behält sich in diesem Fall das Recht vor, die Kosten der Fehleranalyse und Fehlerbehebung dem Kunden in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde verkannt hat, dass der Mangel nicht aus der Sphäre von TrendView stammt. Gleiches gilt, wenn der Mangel durch den Kunden selbst verursacht wurde. TrendView haftet auch nicht für Beeinträchtigungen, welche durch Handlungen Dritter entstehen, etwa Veränderung der Schnittstelle zu Plattformen Dritter (z.B. Facebook). Falls zumutbare Anpassungen durch TrendView vorzunehmen sind, werden diese in einem angemessenen Zeitraum vorgenommen und der Kunde hierüber benachrichtigt.

(4) Für den Fall, dass eine Leistung von TrendView dem Mietrecht unterliegt, ist die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ausgeschlossen.

(5) Die Verjährung für Ansprüche aus Sachmängeln beträgt zwölf (12) Monate ab erstmaliger Nutzungsmöglichkeit der betroffenen Leistung. Schadensersatzansprüche aufgrund von Sachmängeln mit Ausnahme von Ansprüchen wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie von Ansprüchen auf Grund von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit verjähren ebenfalls in zwölf (12) Monaten. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt.

8. Haftung

(1) Die Vertragspartner haften einander nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nicht etwas anderes ergibt. Diese Bestimmungen gelten für alle Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit nicht anderweitig in Textform geregelt.

(2) Die Parteien haften einander stets

(a) für selbst, sowie von den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie

(b) nach dem Produkthaftungsgesetz und

(c) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die eine Partei, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

(3) TrendView, deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich um eine schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten von TrendView, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde im Rahmen der Erbringung der jeweiligen vertragsgegenständlichen Leistungen regelmäßig vertrauen darf, mithin also Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde. In diesem Fall ist die Haftung von TrendView jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Höhe nach ist der Schadensersatzanspruch pro Schadensfall mangels einer anderslautenden Vereinbarung in Textform jedoch insgesamt auf den jährlichen Netto-Auftragswert des jeweiligen Leistungsbildes begrenzt.

(4) Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch für entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen. Eine weitergehende Haftung von TrendView besteht demnach auch nicht für entfernte Folgeschäden.

(5) Die Haftung von TrendView im Falle von vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Datenverlust oder Datenwiederherstellung ist der Höhe nach begrenzt und zwar auf den Schaden, der auch bei regelmäßiger und sachgemäßer Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, und gesetzliche Vertreter von TrendView.

9. Höhere Gewalt

(1) In den Fällen, in denen einem Vertragspartner die Erbringung einer vertragsgegenständlichen Leistung, Mitwirkungs- oder Beistellleistung auf Grund höherer Gewalt nicht möglich oder zumutbar ist, bestehen keine Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüche oder Rechte (einschließlich Gestaltungsrechte, Einwendungen oder Einreden) des jeweils anderen Vertragspartners.

(2) Als höhere Gewalt gilt jedes von keinem Vertragspartner zu vertretende und auch nicht durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt abwendbare Ereignis, das den jeweils betroffenen Vertragspartner an der vertragsgemäßen Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, Mitwirkungs- oder Beistellleistungen ganz oder teilweise hindert, insbesondere Naturereignisse, Strom- und Leitungsausfälle, die nicht im Einflussbereich von TrendView liegen, in Fällen der Brandstiftung, Vandalismus, Einbruch, Sabotage, Streiks oder rechtmäßige Aussperrungen sowie mit diesen vergleichbaren Sachverhalten.

10. Geheimhaltung

(1) Soweit auf den Vertrag anwendbar und nachstehend nicht anders geregelt, gelten die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). Die Vertragspartner werden stets alle vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses oder bei Vertragsanbahnung zur Kenntnis gelangt sind, zeitlich unbegrenzt vertraulich behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des jeweiligen Vertrages verwenden.

(2) Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen und dafür sorgen, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen nur Mitarbeitern und Dritten zugänglich gemacht werden, soweit dies zur vertraglichen Nutzung erforderlich ist.

(3) TrendView hat bis zum Widerruf des Kunden das Recht, diesen als Referenz zu nennen und vom Kunden hierfür zur Verfügung gestellte Inhalte zu nutzen.

11. Compliance

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, nur im Rahmen der jeweils geltenden Gesetze zu handeln und insbesondere die Normen zum unlauteren Wettbewerb zu beachten. Die Parteien verpflichten sich ausdrücklich und stellen sicher, dass weder sie, noch deren Mitarbeiter und andere von ihnen Beauftragte verbotene Handlungen begehen oder Dritte zu diesen Handlungen anstiften oder hierzu Beihilfe leisten. Zu diesen verbotenen Handlungen gehören insbesondere die unter § 4 GeschGehG aufgeführten.

(2) Die Parteien versichern, dass sie über die erforderlichen gewerberechtlichen und handwerksrechtlichen Voraussetzungen verfügen und ihren Verpflichtungen gegenüber den Einzugsstellen (gesetzliche Krankenversicherungen), Berufsgenossenschaft und Finanzbehörden sowie gemäß den Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes und Mindestlohngesetzes (AEntG: Mindestlohn – Mindestlohngesetz) nachkommen.

12. Datenschutz und Datensicherheit

(1) Die Parteien sind verpflichtet, hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten die Bestimmungen der Datenschutzgesetze zu beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten ebenfalls zur Einhaltung zu verpflichten.

(2) Bei Bedarf werden die Parteien die erforderlichen Verträge über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag (AV-Vertrag) des Kunden gesondert abschließen und den vertraglichen Dokumenten als Anlage beifügen.

(3) Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://trendview.de/datenschutz.

13. Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

(2) Diese AGB und die hierauf Bezug genommenen Dokumente unterliegen dem deutschen Recht.

(3) Gerichtsstand ist Koblenz.

(4) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen einschließlich deren Bestandteile als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser AGB nicht berührt.

TrendView GmbH

Koblenz, den 12.12.2022

Die in unseren AGB angegebenen Gesetze finden Sie unter:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

https://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/