Ob Garagenzufahrt, Innenhof oder Gehweg zur Haustür – das ungeliebte Grün schummelt sich durch Fugen und Ritzen, verbreitet sich rasend schnell über Tag und Nacht und hinterlässt einen optisch mehr als unordentlichen Bodenteppich auf Steinen und Platten.
Um den gepflegten Eindruck zu bewahren und sich in Ihrer Umgebung wieder richtig wohlfühlen zu können, muss das Unkraut folglich vernichtet werden. Chemische Unkrautvernichter gibt es in jedem Baumarkt – sogar in Ihrer Drogerie um die Ecke – doch Vorsicht:
Es ist gesetzlich verboten chemische Unkrautvernichter an diesen Stellen einzusetzen! Bevor Sie also zur Spritzdüse greifen und dem Unkraut zuleibe rücken, prüfen Sie zunächst, ob Sie diese Mittel überhaupt verwenden dürfen!
Das Pflanzenschutzgesetz erlaubt den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – und zwar auch von traditionellen Hausmitteln wie zum Beispiel Essig zum Zwecke der Unkrautvernichtung – lediglich auf Flächen, die forstwirtschaftlich, landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Für Ihren Gehweg und die Terrassenplatten sollten Sie also lieber auf mechanische Unkrautvernichter zurückgreifen, um ein empfindliches Bußgeld zu vermeiden!